**Dies ist eine alte Version des Dokuments!**
Das Softwareunternehmen
Gründe für die Selbstständigkeit
bessere Entfaltungsmöglichkeiten
Beruf/Privatleben besser verbinden
Chance auf mehr Geld
persönliche Nische reicht nicht für feste Stelle oder Marktnische ist unbesetzt
Abhängigkeit von einem Arbeitgeber wird eingetauscht gegen mehrere Kunden
Alternative zur Arbeitslosigkeit
Warum engagiert jemand Selbstständige?
Spezialist bei Bedarf
Auftragsspitzen abfedern
Erfolgsabhängigkeit ist besser gestaltbar
Festangestellte sind nicht zu bekommen
geringere Rahmenkosten
schnell geholt und wieder gefeuert
Business-Modell basiert auf Freiberuflern
Warum sind Selbstständige wichtig für die Wirtschaft?
marktwirtschaftliches Prinzip
erbringen innovative Leistungen
erschließen neue Märkte und Marktnischen
schaffen Arbeitsplätze
sind an Leistung orientiert
Risiken für Selbstständige
keine Aufträge
100% Auslastung ist schwierig
Ausfall der eigenen Arbeitskraft
Privatleben leidet evtl.
der Markt wird falsch eingeschätzt
37 Mio. Erwerbstätige in Deutschland, davon: 3 Mio. selbstständig, 954.000 Freiberufler, 50.000 selbstständige Informatiker
Voraussetzungen für die Selbstständigkeit
Aufträge (das Wichtigste überhaupt!)
fachliche/persönliche Kompetenz
Fähigkeit zu selbstständigem Handeln/Denken
Verantwortungsbewusstsein
eine Steuernummer vom Finanzamt
Wie kommt man an Aufträge?
Bekannte, Verwandte, (Schul-/Studien-)Kollegen
bestehende Kunden
Bekanntheit
Akquise (Erfolgsquote 1:10)
Zusammenschlüsse
Glück
Anzeigen
Auftragsvermittler (Erfolgsquote 1:5)
Verdienst
Phasen der Gründung
Spezifisches für Gründer
Haftung
Wie weit reicht die Haftung der Betriebseigner?
(auf das haftende Kapital) beschränkte Haftung (haftendes Kapitel kann über eingebrachtes Kapitel hinausgehen)
unbeschränkte Haftung (auch persönliches Kapital)
Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten
Betriebsleitung
legt fest, welche Organe über welche Kompetenzen verfügen
Rechtsform bestimmt Organisation der Betriebsleitung
GmbH: Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Gesellschaftsversammlung
Genossenschaften: Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung
AG: Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführung des Vorstands
auch abhängig von Betriebsgröße
Gewinnverteilung
Gewinnverteilung wird im Gesellschaftervertrag festgelegt
falls kein Vertrag vorhanden ist, gibt es Rechtsvorschriften der einzelnen Rechtsformen
Einzelunternehmen: Inhaber bekommt Gewinn
AG: Verteilung per Dividende an die Aktionäre (nach Nennwert der Aktien)
GmbH: Aufteilung an die Gesellschafter (nach Nennwert der Stammeinlagen)
Genossenschaft: Verteilung gemäß Geschäftsguthaben
Steuerliche Belastung
mit der zu wählenden Rechtsform verbundene Aufwendungen
Publizitätspflicht
einzelne Unternehmensformen
-
Einzelunternehmungen
rechtliche Grundlage ist das HGB
genau 1 Betriebseigner (natürliche Person)
Haftung mit dem Gesamtvermögen
Eigenkapitalbeschaffung ist auf Vermögen des Eigners beschränkt
Fremdkapitalbeschaffung wird wesentlich von der Höhe des Gesamtvermögens des Eigners bestimmt
Leitung und Gewinn des Betriebs steht ausschließlich dem Eigner zu
der Gewinn unterliegt nicht der Körperschafts-, aber der Einkommenssteuer
Grundform der Unternehmungen
mögliche Formen
Land- und Forstwirt
Freiberufler
Gewerbetreibender
Freiberufler
Regelung in §18 EStG (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
keine Gewerbeanmeldung
kein Eintrag ins Handelsregister
keine doppelte Buchführung
keine Bilanzierungspflicht
keine Mitgliedschaft in der IHK
keine Gemeindesteuer
der Freiberufler ist niemals Kaufmann
Verpflichtungen
Gewerbetreibender
alle Selbstständigen, die nicht Land- oder Forstwirt oder Freiberufler sind
gewerbliche Unternehmung liegt vor, wenn die Betätigung
selbstständig ausgeführt wird (also keine abhängige Beschäftigung vorliegt)
nachhaltig ist (also nicht nur vorübergehend)
eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (breites Publikum, nicht nur geschlossener Kreis)
mit der Absicht, Gewinn zu erzielen ausgeführt wird
Verpflichtungen
Gewerbeanmeldung
Eintrag ins Handelsregister
Betriebsleitung: der Gewerbetreibende allein
Haftung: Gewerbetreibender persönlich mit Geschäfts- und Privatvermögen
Kapital: kein Mindestkapital vorgeschrieben
Steuern: Einkommenssteuer, Lohnsteuer (für Angestellte), Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
Vertrag: keiner
Personengesellschaften
im Vordergrund steht die persönliche aktive Mitwirkung der Gesellschafter
steht und fällt mit ihren konkreten Personen-Mitgliedern
gelten nicht als juristische Personen
Formen
Personengesellschaft nach bürgerlichem Recht (BGB)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft oder häufiger GbR genannt)
Personengesellschaften nach Handelsgesetzbuch (HGB)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Stille Gesellschaft
Personengesellschaften nach anderen Gesetzen als BGB und HGB
Partnerschaftsgesellschaft (Partnerschaftsgesetz)
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV Ausführungsgesetz)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
geregelt in §§705-740 BGB
mindestens zwei Gesellschafter
optimal wenn
Vorteile
keine Eintragung ins Handelsregister
persönliche Haftung mit gesamtem Vermögen
Geschäftsführung erfolgt gemeinschaftlich (jedes Geschäft bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter)
Gewinnverteilung
nach Auflösung der Gesellschaft
nach Ablauf eines Geschäftsjahres
alle Gesellschafter sind an Gewinn und Verlust gleichberechtigt (!) beteiligt
Kapitalgesellschaften
im Vordergrund steht das von den Gesellschaftern eingebrachte Kapital
sind juristische Personen
Formen
GmbH
zur Gründung reicht 1 Gesellschafter
hat eigene Rechtspersönlichkeit
Haftung
nur mit Gesellschaftsvermögen
einzelne Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Einlage
Nachschusspflicht kann vertraglich vereinbart werden
Stammkapital 25.000 EUR
Mindest-Einlagenhöhe eines Gesellschafters 100 EUR
Geschäftsanteile sind veräußerlich und vererblich
Beschaffung von Eigenkapital stößt auf enge Grenzen (im Gegensatz zur AG)
Organe: die Geschäftsführer
Gewinnverteilung gemäß Geschäftsanteilen der Gesellschafter
steuerliche Doppelbelastung
Mini-GmbH
Stammkapital: 1 EUR (nur Bareinlagen, keine Sacheinlagen)
Rücklagenbildung: 25% des Gewinns bis 25.000 EUR erreicht wurden
Notarpflicht zur Gründung
min. 1 max. 3 Gesellschafter
Eintragung der Gesellschafter in die Gesellschafterliste (erleichtert die Übertragung von Geschäftsanteilen an andere/neue Gesellschafter)
rechtliche Stellung wie GmbH
Einführung: 1. November 2008
Businessplan
I. Geschäfts- und Projektinformationen
A. Das Projekt
1. Übersicht
2. Entwicklung
3. Sachstand
4. Zeitplan
B. Der Projektträger
1. Übersicht
2. Rechtsform
3. Unternehmensführung / Management-Team
4. Organisationsübersicht
5. Standortbeschreibung
6. Kundenstruktur
7. Finanzielle Rahmenbedingungen
C. Das Produkt
1. Produktbeschreibung
2. Vergleich mit Konkurrenzprodukten
3. Normen und Qualitätsstandards
D. Der Standort
1. Infrastruktur
2. Produktionsfaktoren
3. Produktionsanlagen
4. Produktionsverfahren
5. Produktionskapazitäten
E. Der Markt
1. Übersicht Zielmärkte
2. Die Einzelmärkte
3. Marktanteile und Umsatz
4. Wettbewerbssituation
5. Marketingstrategie
5.1. Produktstrategie
5.2. Preisstrategie
5.3. Vertriebsstrategie
5.4. Werbestrategie
II. Finanzielle Informationen
A. Projektkosten
B. Durchführung und Beschaffung
C. Finanzierungsquellen
1. Übersicht
2. Kapitalbeteiligungen
3. Darlehen
4. Zuschüsse
5. Sonstiges
D. Finanzierungsüberblick und Ertragsvorschau
1. Umsatzerwartung
2. Lohnkosten
3. Ausgaben / Kosten
4. Gewinnerwartung
5. Kapitalaufwand
6. Finanzprognose
7. Kennzahlen
III. Umweltbezogene und Ordnungsrechtliche Informationen
A. Umweltinformationen
B. Ordnungsrechtliche Informationen
IV. Anlagen
Kapitalbeschaffung & Förderung für die Gründung
Kapitalbeschaffung
Finanzierungsplan
Der laufende Betrieb
Marketing