Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


se:softwareunternehmen

**Dies ist eine alte Version des Dokuments!**

Das Softwareunternehmen

  • Gründe für die Selbstständigkeit
    • bessere Entfaltungsmöglichkeiten
    • Beruf/Privatleben besser verbinden
    • Chance auf mehr Geld
    • persönliche Nische reicht nicht für feste Stelle oder Marktnische ist unbesetzt
    • Abhängigkeit von einem Arbeitgeber wird eingetauscht gegen mehrere Kunden
    • Alternative zur Arbeitslosigkeit
  • Warum engagiert jemand Selbstständige?
    • Spezialist bei Bedarf
    • Auftragsspitzen abfedern
    • Erfolgsabhängigkeit ist besser gestaltbar
    • Festangestellte sind nicht zu bekommen
    • geringere Rahmenkosten
    • schnell geholt und wieder gefeuert
    • Business-Modell basiert auf Freiberuflern
  • Warum sind Selbstständige wichtig für die Wirtschaft?
    • marktwirtschaftliches Prinzip
    • erbringen innovative Leistungen
    • erschließen neue Märkte und Marktnischen
    • schaffen Arbeitsplätze
    • sind an Leistung orientiert
  • Risiken für Selbstständige
    • keine Aufträge
    • 100% Auslastung ist schwierig
    • Ausfall der eigenen Arbeitskraft
    • Privatleben leidet evtl.
    • der Markt wird falsch eingeschätzt
  • 37 Mio. Erwerbstätige in Deutschland, davon: 3 Mio. selbstständig, 954.000 Freiberufler, 50.000 selbstständige Informatiker
  • Voraussetzungen für die Selbstständigkeit
    • Aufträge (das Wichtigste überhaupt!)
    • fachliche/persönliche Kompetenz
    • Fähigkeit zu selbstständigem Handeln/Denken
    • Verantwortungsbewusstsein
    • eine Steuernummer vom Finanzamt
  • Wie kommt man an Aufträge?
    • Bekannte, Verwandte, (Schul-/Studien-)Kollegen
    • bestehende Kunden
      • Weiterempfehlungen
      • neue Aufgaben in anderen Bereichen
    • Bekanntheit
    • Akquise (Erfolgsquote 1:10)
    • Zusammenschlüsse
      • mit anderen Selbstständigen
      • mit Synergie-Partner
    • Glück
    • Anzeigen
    • Auftragsvermittler (Erfolgsquote 1:5)
  • Verdienst
    • typischerweise 50-100 EUR/h, Schwerpunkt 60-80 EUR/h (siehe Honorarübersichten)
    • Unterschiede durch
      • Berufserfahrung
      • Branche
      • Verhandlungs-/Vertragsgeschick
      • Mobilitätsbedarf
      • Qualifikation
    • Honorar != Verdienst
      • Honorar = Verdienst + Kosten + Steuern + Alterssicherung + Rücklage
      • Faustregel: Honorar = 2 x Angestelltenverdienst

Phasen der Gründung

  • Phasen der Gründung: Idee, Gründungskonzeption, Gründung, Unternehmensaufbau
  • Idee
    • Ideenbewertung
      • Produktvorteile
      • Kundenutzen
      • Markteintritt
      • Kommerzielle Chancen
      • Innovationspotential
      • Wirtschaftliches Potential
    • Kompetenzbewertung
      • Technologiekompetenz
      • Managementkompetenz
      • Gründungskompetenz
      • Unternehmergeist
      • Teamzusammenstellung
      • Network-Aktivitäten
  • Gründungskonzeption
    1. Marktanalyse
    2. Rechtsformwahl
    3. Standortentscheidung
    4. Zeitplanung für Gründung und Aufbau
    5. Definition Unternehmensziele
    6. Betriebswirtschaftliche Planung
    7. Marketingplanung
    8. Kapitalbeschaffung
  • Gründung
    1. Abschluss von Verträgen
    2. Anmeldungen
    3. Einholen von Genehmigungen
    4. Anmietung von Räumen
    5. Einstellung von Personal
    6. Abschluss von Versicherungen
  • Unternehmensaufbau
    1. Produktentwicklung
    2. Aufbau Fertigung
    3. Markteinführung
    4. Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Buchhaltung, Steuern)
    5. Einführung Controlling
    6. Erkennung und Verhinderung von Krisen
    7. Rechnungs- und Forderungsmanagement
    8. Organisationsgestaltung
    9. Personalentwicklung

Spezifisches für Gründer

  • Gründungsarten
    • Ausgründung
    • Beteiligung
    • Franchising
    • Teilzeit- und Kleinstgründungen
    • Kleingründung
    • Neugründung
    • Kooperation
    • Management-Buy-In (MBI)
    • Management-Buy-Out (MBO)
    • Nebenerwerbsgründung
    • Spin-off-Gründung
    • Teamgründung
    • Unternehmensnachfolge
    • Unternehmensübernahme
  • Kriterien für die Wahl der Rechtsform
    • Haftung
      • Wie weit reicht die Haftung der Betriebseigner?
      • (auf das haftende Kapital) beschränkte Haftung (haftendes Kapitel kann über eingebrachtes Kapitel hinausgehen)
      • unbeschränkte Haftung (auch persönliches Kapital)
    • Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten
      • die Höhe des zu beschaffenden Eigenkapitals wird bestimmt durch
        • Anzahl der möglichen Betriebseigner
        • das von diesen zu tragende Risiko
        • die Dauer der Kapitalbindung
        • die Rechte/Pflichten der Betriebseigner
    • Betriebsleitung
      • legt fest, welche Organe über welche Kompetenzen verfügen
      • Rechtsform bestimmt Organisation der Betriebsleitung
        • GmbH: Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Gesellschaftsversammlung
        • Genossenschaften: Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung
        • AG: Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführung des Vorstands
      • auch abhängig von Betriebsgröße
    • Gewinnverteilung
      • Gewinnverteilung wird im Gesellschaftervertrag festgelegt
      • falls kein Vertrag vorhanden ist, gibt es Rechtsvorschriften der einzelnen Rechtsformen
        • Einzelunternehmen: Inhaber bekommt Gewinn
        • AG: Verteilung per Dividende an die Aktionäre (nach Nennwert der Aktien)
        • GmbH: Aufteilung an die Gesellschafter (nach Nennwert der Stammeinlagen)
        • Genossenschaft: Verteilung gemäß Geschäftsguthaben
    • Steuerliche Belastung
      • Personengesellschaften und Einzelunternehmungen
        • keine eigene Rechtspersönlichkeit → nicht steuerpflichtig → keine Doppelbesteuerung
      • Kapitalgesellschaften
        • sind juristische Personen → steuerpflichtig → Körperschaftssteuer auf Gewinn und Kapitalertragssteuer auf um Körperschaftssteuer verminderten Gewinn → Doppelbesteuerung
    • mit der zu wählenden Rechtsform verbundene Aufwendungen
      • unterschiedliche Ausgaben bei den einzelnen Rechtsformen
      • Beispiel AG
        • Druck/Ausgabe der Aktien
        • Veröffentlichung des Jahresabschlusses
        • Druck der Geschäftsberichte
        • Durchführung von Hauptversammlungen/Aufsichtsratssitzungen
        • jährliche Pflichtprüfungen
        • Vergütung des Aufsichtsrats
    • Publizitätspflicht
      • geregelt in §325 HGB, Umfang richtet sich nach Größe des Unternehmens
        • klein: 4.015.000 EUR Bilanzsumme, 8.030.000 EUR Umsatz, 50 Mitarbeiter
        • mittel: 16.060.000 EUR Bilanzsumme, 32.120.000 EUR Umsatz, 250 Mitarbeiter
        • groß: börsennotierte und alle anderen Unternehmen
se/softwareunternehmen.1239644446.txt.gz · Zuletzt geändert: 2014-04-05 11:42 (Externe Bearbeitung)