keine eigene Rechtspersönlichkeit → nicht steuerpflichtig → keine Doppelbesteuerung
Kapitalgesellschaften
sind juristische Personen → steuerpflichtig → Körperschaftssteuer auf Gewinn und Kapitalertragssteuer auf um Körperschaftssteuer verminderten Gewinn → Doppelbesteuerung
mit der zu wählenden Rechtsform verbundene Aufwendungen
unterschiedliche Ausgaben bei den einzelnen Rechtsformen
Beispiel AG
Druck/Ausgabe der Aktien
Veröffentlichung des Jahresabschlusses
Druck der Geschäftsberichte
Durchführung von Hauptversammlungen/Aufsichtsratssitzungen
jährliche Pflichtprüfungen
Vergütung des Aufsichtsrats
Publizitätspflicht
geregelt in §325 HGB, Umfang richtet sich nach Größe des Unternehmens