Inhaltsverzeichnis

Ausbildereignungsprüfung

Was macht einen guten Ausbilder aus?

Ein unvollständige Liste aus Schlagwörtern der Kursteilnehmer:

Pädagogik

Was gehört zur Kultur?

Ebenfalls sicherlich unvollständig, aber ein Anfang :)

Gibt es Erziehung?

Teile der Erziehung

Ziel der Erziehung

Das Ziel der Erziehung ist Bildung

Ausbildender vs. Ausbilder

Fallstudie

Das Recht

Wichtige Gesetze im Rahmen der Berufsausbildung

Das Jugendarbeitschutzgesetz in Frage und Antwort

  1. Für wen gilt das Gesetz?
    • für alle Beschäftigten, die unter 18 sind
  2. Wer ist Kind, wer Jugendlicher?
    • Kind: <15 oder noch vollzeitschulpflichtig (12 Jahre)
    • Jugendlicher: 15-18
  3. Wie ist die Arbeitszeit im Gesetz geregelt?
    • Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeitszeit exkl. Pausen (bei Schichtarbeit inkl. Pausen)
    • tägliche Arbeitszeit: 8h, wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, es gilt die 5-Tage-Woche
  4. Welche Pausenregelung sieht das Gesetz vor?
    • Eine Arbeitsunterbrechung ist nur dann eine Pause, wenn sie min. 15 Minuten dauert
    • Folgende Arbeitsunterbrechungen sind vorgesehen
      • mehr als 4,5-6h: 30min
      • über 6h: 60min
      • länger als 4,5h darf ohne Pause nicht gearbeitet werden
    • Lage der Pausen
      • 1. Pause frühestens 1h nach Arbeitsbeginn
      • letzte Pause spätestens 1h vor Arbeitsende
  5. Wie sieht es mit der Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit aus?
    • in Ausnahmefällen erlaubt
    • min. 2 Samstage sollen beschäftigungsfrei bleiben
    • min. 2 Sonntage müssen beschäftigungsfrei bleiben
    • Feiertage werden wie Sonntage behandelt (Beschäftigungsverbot für Azubis: Heiligabend und Sylvester nach 14 Uhr, 1. Weihnachtsfeiertag, Neujahr, 1. Osterfeiertag und 1. Mai)
    • Allgemeines
      • Grundsätzliche Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr
      • in Ausnahmefällen ab 4 / bis 22 Uhr (Bäcker, Gastronomie)
      • tägliche Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen muss 12h betragen
  6. Wie ist der Schulbesuch geregelt?
    • Der Jugendliche muss zur Berufsschule freigestellt werden
    • Er darf an einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht nicht beschäftigt werden
    • Anrechnung
      • mehr als 5 Unterrichtsstunden = 8h Arbeitszeit (gilt 1x die Woche)
      • bei Blockunterricht mit mind. 5 Unterrichtsstunden an min. 5 Tagen = 40h Arbeitszeit
      • ansonsten Unterrichtszeit + Pausen = Arbeitszeit
      • Achtung: Freistellung des Jugendlichen bei Prüfungen und an dem Tag, der der Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht
  7. Wie ist die Urlaubsregelung?
    • Wer zu Beginn des Kalenderjahres jünger als 16 ist: 30 Werktage, 17: 27 Werktage, 18: 25 Werktage
  8. Mit welchen Arbeiten dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden?
    • absolutes Verbot von Arbeiten bei denen die physische und psychische Leistungsfähigkeit überschritten wird oder eine sittliche Gefährdung nicht auszuschließen ist
    • grundsätzlich verboten
      • Akkordarbeit
      • Arbeiten bei außergewöhnlicher Hitze, Nässe, Kälte, Erschütterungen
      • Ausnahme: es ist zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich und der Schutz ist durch die Aufsicht einer fachkundigen Person gewährleistet

Ärztliche Untersuchungen gemäß JAbschG

  1. Ohne ärztliche Erstuntersuchung darf kein Jugendlicher beschäftigt werden.
  2. Die vorzulegende Bescheinigung darf nicht älter als 14 Monate sein.
  3. Ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung muss der Jugendliche eine ärztliche Nachuntersuchung vornehmen lassen.
  4. Hat er 14 Monate nach Aufnahme der Beschäftigung die Bescheinigung nicht vorgelegt, dann besteht Beschäftigungsverbot

Das Berufsbildungsgesetz als Grundlage beruflicher Bildung

Was bedeutet berufliche Bildung?

Sinn und Zweck von Ausbildungsordnungen

Das BBiG regelt die Anerkennung von Ausbildungsberufen. Dieses geschieht durch eine Ausbildungsordnung.

Mindestinhalte der Ausbildungsordnung

  1. Bezeichnung des Ausbildungsberufs
  2. Ausbildungsdauer
    • min. 2 Jahre, max. 3,5 Jahre
  3. Ausbildungsberufsbild
    • die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnissse → verbindlich vorgeschriebene Mindestinhalte
  4. Ausbildungsrahmenplan
    • Vorschlag zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung
  5. Prüfungsanforderungen
    • Prüfungsfächer

Formen der AO

  1. Monoberuf
    • 1. LJ: Grundbildung
    • 2. LJ: Fachbildung
      • Zwischenprüfung
    • 3. LJ: Fachbildung
    • ein Beruf
  2. Monoberufe mit Spezialisierung nach Schwerpunkten und Fachrichtungen
    • 1. LJ: Grundbildung
    • 2. LJ: Fachbildung
      • Zwischenprüfung
    • 3. LJ: mehrere Fachrichtungen möglich
    • unterschiedlicher Anhang an die Berufsbezeichnung
  3. Stufenausbildung
    • 1. LJ: Grundbildung
      • Zwischen-/Abschlussprüfung
    • 2. LJ: Allgemeine Fachbildung
      • Zwischen-/Abschlussprüfung
    • 3. LJ: spezielle Fachbildung
      • Abschlussprüfung

Die AO als Vorlage zur Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans

  1. Ausbildungsrahmenplan aus der Ausbildungsordnung zur Hand nehmen, um festzustellen, was vermittelt werden muss.
  2. Analyse der Möglichkeiten des Betriebes: Was kann davon im Betrieb vermittelt werden, was muss außerbetrieblich ergänzt werden?
  3. Ausbildungsschwerpunkte bilden, sachliche und zeitliche Logik wichtig
  4. Benennung des Ausbildungspersonals
    • besonders wichtig: pädagogische Eignung der Mitarbeiter
  5. Wichtige Termine wie Zwischen- und Abschlussprüfung berücksichtigen
  6. Abwesenheit des Azubis mit einplanen
  7. erforderliches Ausbildungsmaterial bereithalten
  8. Regelmäßige "Feedback"-Beurteilungsgespräche mit einplanen
  9. Betrieblichen Unterricht für Azubis
  10. Freizeitaktivitäten für Azubis ggf. mit einplanen

Der Ausbildungsvertrag

Nichtige Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag

  1. Nichtig ist eine Vereinbarung, die den Azubi in seiner beruflichen Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung einschränkt.
    • Ausnahme: In den letzten sechs Monaten wird etws über Weiterbeschäftigung vereinbart.
  2. Zahlung einer Entschädigung ("Lehrgeld") für die Ausbildung
  3. Vertragsstrafen
  4. Ausschluss oder Beschränkung von Schadensersatzansprüchen
  5. Festsetzung von Schadensersatzansprüchen in Pauschbeträgen

Vertragspartner

Vergütung nach BBiG

  1. Die Vergütung muss angemessen sein. Sie ist so zu bemessen, dass sie mit Fortschreiten der Ausbildung ansteigt, min. einmal jährlich.
  2. Angemessene Vergütung bedeutet:
    1. Sind beide Parteien organisiert, gilt kraft Gesetz der Tarifvertrag.
    2. Wurde der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, gilt kraft Gesetz der Tarifvertrag.
    3. Einzelvertragliche Regelungen in Anlehnung an bestehende Verträge.
    4. Branchenüblichkeit → Abweichung bis zu 20% nach unten möglich.
  3. Fälligkeit
    • Die Vergütung muss dem Azubi am letzten Arbeitstag des Monats zur Verfügung stehen. Achtung: Überstunden sind besonders zu vergüten. Bei zeitanteiliger Berechnung hat der Monat 30 Tage.
  4. Sachleistungen
    • Sachleistungen können auf die Vergütung angerechnet werden: Bis zu 75% der Bruttovergütung jedoch nicht mehr als die amtlich festgesetzten Sachbezugswerte.
  5. Fortzahlung
    • Unbeschränkt für die Dauer der Freistellung (Urlaub, Berufsschule etc.)
    • bis zu sechs Wochen
      • wenn der Azubi sich zur Ausbildung bereithält, diese aber ausfällt
      • wenn der Azubi unverschuldet verhindert ist

Das Lernen

  1. Lernarten/Lerntheorie
    • Klassische Konditionierung
    • operante Konditionierung
    • Lernen duch Versuch und Irrtum
    • Modellieren
    • Lernen durch Einsicht
  2. Def. Lernen
  3. Ablauf des Lernens in Stufen
    • Motivation
    • Lernstadium
    • Lerndreieck
  4. Lernziele
    • Richtlernziele
    • Groblernziele
    • Feinlernziele
  5. Lernzielbereiche
    • Kognitiver Lernzielbereich
    • Affektive Lernzielbereich
    • Psychomotorische Lernzielbereich
  6. Taxonomie von Lernzielstufen
    • Reproduktion
    • Reorganisation
    • Transfer
    • Kreativität

Lerntheorien

Klassische Konditionierung

Operante Konditionierung

Lernen durch Versuch und Irrtum

Die drei Lerngesetze nach Thorndike:

  1. Die richtige Lösung muss belohnt werden.
  2. Es muss eindeutig erkennbar sein, dass die gefundene Lösung richtig ist.
  3. Die richtige Lösung muss solange wiederholt werden, bis keine Irrtümer mehr auftreten.

Modelllernen

  1. nach Bandura
  2. Der Lernende wird auf eine Information aufmerksam. Dieses geschieht bewusst oder unbewusst.
  3. Der Lernende entscheidet bewust oder unbewusst, ob er die Information aufnehmen will oder nicht.
  4. Nach dem Motto "Lernen durch Versuch und Irrtum" ahmt der Lernende das Vorbild nach und beobachtet dabei die Reaktion der Umwelt. Bei Zustimmung erfolgt Übernahme in das Verhaltensrepertoire.
  5. Durch Wiederholung und Übung muss das "Neue" internalisiert werden.

Lernen durch Einsicht

Lernen, eine Definition

Der Lernprozess in 3 Stufen

  1. Auslösung und Ingangsetztung des Lernprozesses.
    • Motivation
  2. Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand
    • Lernstadium
      • Lerngegenstand <> Azubi
    • Lerndreick
      • Lerngegenstand <> Ausbilder <> Azubi
  3. Vervollkommnung und Festigung
    • Üben, üben, üben

Exkurs Motivation

Maslowsche Bedürfnispyramide

  1. physiologische Grundbedürfnisse
  2. Sicherheitsbedürfnisse
  3. Zugehörigkeitsbedürfnisse
  4. Achtungsbedürfnisse
  5. Selbstverwirklichung

12 Regeln einer erfolgreichen Motivation

  1. Erwarten Sie nur das Beste von sich und Ihren Mitarbeitern.
  2. Studieren Sie sorgfältig Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Mitarbeiter.
  3. Setzen Sie die Maßstäbe für Spitzenleistungen hoch an.
  4. Schaffen Sie eine Athmosphäre in der es nicht tragisch ist zu versagen.
  5. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter, wenn diese den gewünschten Weg einschlagen.
  6. Führen Sie Vorbilder an, um zum Erfolg zu motivieren.
  7. Beachten und belohnen Sie Erfolge.
  8. Benutzen Sie eine Mischung aus positiver und negativer Verstärkung.
  9. Appellieren Sie nur in Maßen an das Wettbewerbsdenken.
  10. Legen Sie großen Wert auf Zusammenarbeit.
  11. Erlauben Sie der Gruppe auch einmal heftige Auseinandersetzungen.
  12. Sorgen Sie dafür, dass Ihre eigene Motivation hoch bleibt.

Lernziele

  1. Richtlernziel
    • gibt die Richtung an, in der Lernen erfolgen soll
    • hat einen geringen Grad an Eindeutigkeit
  2. Groblernziel
    • aus einem Richtlernziel lassen sich mehrere Groblernziele bilden
    • hat einen mitlleren Grad an Eindeutigkeit
  3. Feinlernziel
    • aus einem Groblernziel lassen sich mehrere Feinlernziele bilden
    • ist so eindeutig formuliert, dass das Endverhalten genauestens angegeben wird
    • ist also eindeutig überprüfbar

Lernzielbereiche

Taxonomie von Lernzielstufen (Rangordnung)

  1. Reproduktion → Gelerntes aus dem Gedächtnis wiedergeben
    • Faktenwissen
  2. Reorganisation → Gelerntes mit eigenen Worten wiedergeben
    • Verstehen
  3. Transfer → Gelerntes auf ähnliche Situation übertragen
    • Anwenden
  4. Kreativität → Schöpferische Neuleistung
    • Beurteilen

AdA-Prüfung: Unterweisungsentwurf

  1. Thema
    • Nennung des Themas unter Hinweis auf die Fundstelle im Ausbildungsrahmenplan (ab 2. Lehrjahr)
  2. Beschreibung Azubi (Adressatenanalyse) (5 Punkte)
    • Alter (über 18 wegen JASchG)
    • Schulabschluss
    • Praktika
    • Hobbys
    • Lehrjahr
    • erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse
    • Stärken und Schwächen
    • Sozialverhalten
  3. Beschreibung des Betriebes
    • Tätigkeitsbereich
    • Anzahl der Mitarbeiter/Azubis
  4. Ort der Unterweisung
    • Wo findet die Unterweisung statt?
  5. Liste der verwendeten Ausbildungsmittel (schriftliche Unterlagen)
  6. Einordnung des Themas in den Gesamtzusammenhang
    • Thema der letzten Unterweisung (kurze Beschreibung)
    • Thema der nächsten Unterweisung (kurze Beschreibung)
  7. Nennung der Lernziele
    • Feinlernziele
  8. Nennung der Unterweisungsmethode mit Begründung für die Auswahl
  9. Ablaufplan (genaue Zeitangabe, 12-18 Minuten)
    • Beispiel:
      • Vorbereitungsphase (1-2 Minuten)
      • Erarbeitungsphase (8 Minuten)
      • Kontrollphase (4 Minuten)
      • Übungsphase (1-2 Minuten)
  10. Didaktische Reserve
    • Was machen Sie, wenn der Azubi das Ziel zu schnell erreicht, was wenn der Azubi das Ziel nicht erreicht?

Ziel der Ausbildung

Die 6 wichtigsten Unterweisungsgrundsätze / -prinzipien

  1. Das Prinzip der Aktivierung
    • den Azubi zur aktiven Mitarbeit befähigen
    • Förderung der Selbsttätigkeit und der Selbstständigkeit
  2. Das Prinzip der Anschauung
    • sichtbar machen
    • in der Praxis sollten so viele Sinne wie möglich angesprochen werden
    • Dinge, die sich nur beschreiben lassen, sollten möglichst bildhaft beschrieben werden
  3. Das Prinzip der Praxisnähe
    • betriebliche Ernstsituation
  4. Das Prinzip der Jugendgemäßheit
    • in der Lage sein, auf den Jugendlichen einzugehen, sowie sein Verhalten und seine Sprache zu verstehen
  5. Das Prinzip der Erfolgssicherung
    • das Erlernte muss durch Üben verinnerlicht und das Gelernte durch Wiederholung vor dem Vergessen gesichert werden
  6. Das Prinzip der sachlichen Richtigkeit
    • alles, was in der Unterweisung behandelt wird, muss richtig sein

Der "richtige" Unterweisungsstil

autoritär kooperativ laissez-faire
Befehl-Gehorsam miteinander ist Blödsinn
fördert die Quantität fördert die Qualität -

Führungspersönlichkeit (Kennzeichen)

Manager (Kennzeichen)

Unterweisungsmethoden

Konkrete Methoden

Arbeitszergliederung (Arbeitsanalyse)

→ die Zerlegung eines Arbeitsvorganges in erkennbare Teilschritte

was wie warum Medien
Teilschritte (Reihenfolge) Kernpunkte (Ausführung) Begründung welche Hilfsmittel/Werkzeuge werden benutzt?

Prüfungstermine

Methoden in der Ausbildung

4-Stufen-Methode

  1. Vorbereitung
    • Warmup und Motivation
    • an Vorkenntnisse anknüpfen
    • aktuelle Lernziele benennen
  2. Vormachen durch den Ausbilder
    • Zeigen und erklären nach dem Prinzip…
      • Was mache ich?
      • Wie mache ich es?
      • Warum mache ich es?
    • Kernpunkte betonen (Unfallverhütung ist immer ein Kernpunkt)
    • Achtung: Der Azubi sieht das Vormachen aus dem Blickwinkel des Ausbilders!
  3. Nachmachen durch den Azubi
    • Nachmachen und erklären lassen
    • Kernpunkte betonen lassen
    • Fehler sofort verbessern
  4. Üben
    • Übungsaufgaben bereitstellen
    • Azubi in seinem individuellen Lerntempo üben lassen
    • die nächste Unterweisung absprechen
    • gemeinsame Beurteilung und Bewertung
      • Was war gut?
      • Was kann besser gemacht werden?

Erarbeitende Methode

  1. Vorbereitungsphase
  2. Erarbeitungsphase
    • Lösungsfindung durch den Azubi
    • lenkungs- und impulsgebende Unterstützung durch den Ausbilder
  3. Kontrollphase
    • Überprüfung ob der Azubi alles verstanden hat
  4. Übungsphase
    • Übungsaufgaben bereithalten

Lehrgespräch

Einzelne Aspekte der praktischen Unterweisung

Lernzielformulierung

Der Ablaufplan im Rahmen der praktischen Unterweisung

  1. Vorbereitungsphase
    • Begrüßung
      • Smalltalk
    • Eingehen auf die letzte Unterweisung
      • um Vorkenntnisse zu ermitteln
    • Nennung des Themas, der aktuellen Unterweisung und der Lernziele
    • berufsbezogene Motivation
  2. Erarbeitungsphase
    • kurze Beschreibung der eigenen Arbeitsweise
    • Arbeitszergliederung
  3. Kontrollphase
    • Wie erfolgt die Kontrolle, ob der Azubi das Erlernte kann?
    • Wie wird überprüft, ob der Azubi das Lernziel erreicht hat?
  4. Übungsphase
    • Übungsaufgaben bereitstellen
    • Thema der nächsten Unterweisung nennen
    • gemeinsames Beurteilen und Bewerten
    • Verabschiedung
    • Achtung: Loben nicht vergessen!

Auswahl und Einstellung von Azubis

Hauptmerkmale

Welche Möglichkeiten kennen Sie, an potentielle Ausbildungsplatzbewerber zu gelangen?

Welche Unterlagen erwarten Sie?

Wie werten Sie die einzelnen Bereiche aus?

Auf welche wichtigen Punkte achten Sie bei der Auswahl?

Soziales Persönliches Schule/Betrieb
familiärer Hintergrund Sympathie Schulabschluss
Mitgliedschaft in Gruppen/Vereinen Begabungen Betriebswechsel
Interessen/Hobbys
Handschrift
Verhalten im Vorstellungsgespräch

Wie ist ein Vorstellungsgespräch aufgebaut und was möchte ich vom Bewerber erfahren?

Die Probezeit als zusätzliche Chance der Eignungsfeststellung

Allgemeine Begriffe aus dem pädagogischen Bereich

  1. Sozialisation
    • "gesellschaftsfähig" werden
    • das eigene Handeln am Verhalten anderer zu orientieren
  2. Adoleszenz
    • "erwachsen" werden
    • letzter Bereich der Pubertät
  3. Frühreife
    • Vorverlagerung der Geschlechtsreifung im körperlichen und psychischen Bereich
  4. Spätentwickler
    • Verschiebung von 3) nach hinten
  5. Akzeleration
    • "Beschleunigung"
    • Konsequenz: Jugendliche kommen im Vergleich zur früheren Generation früher in die Pubertät und werden immer größer
  6. Entwicklungsprozess
    • vergleichbar mit einem Lernprozess, nur läuft der Entwicklungsprozess "automatisch" ab
  7. Reifung
    • beschreibt die Veränderung von "innen" heraus
    • die Umwelt hat darauf nur wenig Einfluss, da hier Prozesse ablaufen, die in den Anlagen abgespeichert sind

Das "Phänomen" Gruppe

Abschluss der Ausbildung

Zeugnispflicht

Die Abschlussprüfung als Abschluss der Ausbildung

  1. Was soll durch die AP festgestellt werden?
    • ob der Azubi die wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse beherrscht
  2. Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Prüfungszulassung?
    • zugelassen ist, wer
      • die erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat
      • die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt hat
      • an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen hat
      • wessen Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen ist
  3. Wie ist die Zulassung in besonderen Fällen geregelt?
    • vorzeitige Zulassung: Verkürzung um ein halbes Jahr bei guten Noten in Schule und Beruf
    • zugelassen werden kann jemand der das 1,5-fache der Ausbildungszeit in dem Beruf zurückgelegt hat, in dem er die Prüfung machen will
    • wer glaubhaft nachweisen kann, dass er die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt, kann auch zugelassen werden
  4. Was geschieht bei Nichtbestehen der Prüfung?
    • der Prüfling kann die Prüfung zweimal wiederholen
    • der AV muss auf Verlangen des Azubis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung längstens um ein Jahr verlängert werden
  5. Wann gilt im Anschluss an die Prüfung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet?
    • wird ein Azubi ohne besondere Vereinbarung nach der Ausbildung weiterbeschäftigt, dann gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet
  6. Aus wie viel Personen besteht ein Prüfungsausschuss?
    • 3 Personen
      • AG/AN in gleicher Anzahl, jeweils mind. 1/3
      • ein Lehrer

Zeugnis

Welche Form sollte bei der Erstellung von Zeugnissen undebingt beachtet werden?